Seniorenassistenz Fliegen anerkannt nach AnFöVO!
Ich freue mich sehr, dass ich vor Kurzem meine Zulassung nach der seit 1. Januar 2017 gültigen "Landesverordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in NRW" (kurz: AnFöVO) erhalten habe!
Damit behalte ich die Zulassung, die ich bislang nach HBPfVO hatte und die es mir möglich macht, Leistungen mit den Pflegekassen abzurechnen, die ich nach § 45 b SGB XI erbracht habe.
Die Kooperation mit einer kompetenten Pflegefachkraft sowie die Anerkennung meiner Qualifikation als gleichgestellt nach § 53 c SGB XI waren hierfür bedeutende Schritte.
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